Der Gemeinderat der Stadt Sulz a. N. ist bei seiner Sitzung am 30.09.2024 den Vorgaben des Bürgermeisters, Jens Keucher, gefolgt und hat das Bürgerbegehren von fast 1.400 Sulzer Bürgern aus
angeblich „juristischen Gründen“ abgelehnt. Die Sulzer Stadtverwaltung hatte für diesen Tag eine eigene, deutlich abweichende Fragestellung für ein „Ersatzbürgerbegehren“ vorbereitet, diese aber
unmittelbar vor der Gemeinderatssitzung so umgeändert, dass sie sich unserer ursprünglichen Frage weitgehend angenähert hat.
Obwohl Patrik Helbig, eine der Vertrauenspersonen des Bürgerbegehrens, die Gemeinderäte in seiner Ansprache eindringlich dazu aufforderte den Bürgerwillen anzuerkennen und einen offenen und
demokratischen Prozess zu unterstützen, stimmte der Gemeinderat bis auf eine Gegenstimme dem von der Stadt Sulz initiierte Vorgehen und der von Bürgermeister Keucher vorgegebenen Fragestellung
zu.
Nachdrücklich weisen wir darauf hin, dass wir das Vorgehen der Stadt Sulz befremdlich finden und deren rechtliche Einschätzung zu unserem Bürgerbegehren nicht teilen. Eine juristische Einschätzung des Vorganges von unserer Seite steht noch aus.
Im Moment gehen wir davon aus, dass der Bürgerentscheid am Sonntag, 08.12.2024, stattfinden wird. Die neue Fragestellung des Bürgerentscheids lautet dann:
„Sollen Waldflächen, welche im Eigentum der Stadt Sulz am Neckar sind, für die Nutzung durch Windkraftanlagen zur Verfügung gestellt werden?“
Da nach diesem Vorgehen der Stadt nun aber der Gemeinderat und nicht die Bürger mit ihren fast 1.400 Unterschriften den Bürgerentscheid auf den Weg gebracht haben, müssen wir beim Bürgerentscheid die Frage mit „Nein“ beantworten. Also ganz wichtig:
Beim Bürgerentscheid am Sonntag, 08.12.2024, brauchen wir Ihr „NEIN“!
